Die Infoblätter für das kommende Schuljahr 2024/2025 sind unter der jeweiligen Schule eingestellt. Sie können durch Anklicken der gewünschten Schule geöffnet werden. Die Infoblätter enthalten alle wichtigen Informationen, unter Anderem auch die Höhe der Gebühren. Bitte beachten Sie, dass Sie die Formulare für das entsprechende Schuljahr nutzen. Die Richtlinien, die aktuell gelten, finden Sie ebenfalls, als PDF Dokument, auf dieser Seite. Die Infoblätter sind für Ihre Unterlagen bestimmt, die Anmeldeformulare lassen Sie uns bitte vollständig ausgefüllt wieder zukommen.
Herzlich Willkommen!
Liebe Eltern, liebe Besucher*innen,
vielen Dank für Ihr Interesse am Betreuungsangebot der Familienbildung an den Vaihinger Schulen.
Neben unterschiedlichen Angeboten an den Grundschulen in Vaihingen und allen Teilorten, finden Sie Hausaufgabenbetreuung am Friedrich-Abel-Gymnasium und an der Ferdinand-Steinbeis-Realschule, sowie die Hausaufgabenbetreuung und Ganztagesbetreuung an der Ottmar-Mergenthaler-Realschule.
Wir hoffen es ist das Richtige für Sie dabei und freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Falls wir Sie in irgendeiner Form unterstützen können, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns.
Unsere Kontaktdaten sind:
Tel.: 07042 130657-0 Mail: info@familienbildung-vaihingen.de
Richtlinien für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen
Grundschule, die Ganztagesbetreuung und die Ferienbetreuung an den Schulen in Vaihingen an der Enz
§ 1 Betreuungsangebote, Trägerschaft
1. Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
Den Grundschülern in Vaihingen an der Enz und in den Stadtteilen wird bedarfsorientiert eine den Unterricht ergänzende Betreuung vor und/oder nach dem vormittäglichen Schulunterricht angeboten, so dass die Unterrichtszeit und das Betreuungsangebot eine feste Betreuungszeit der Grundschüler von 5,5 Stunden – also z.B. von 7.30 Uhr – 13.00 Uhr – gewährleistet ist.
Das Betreuungsangebot beginnt mit dem Tag des jeweiligen Unterrichtsbeginns nach den Sommerferien und erstreckt sich auf alle Unterrichtstage des kommenden Schuljahres.
2. Ganztagesbetreuung
Zusätzlich zur Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird an einigen Schulen eine Ganztagesbetreuung angeboten, darüber hinaus gibt es dieses Angebot auch an weiterführenden Schulen.
Die Betreuungszeiten richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Schule – in der Regel von 12.00 – 15.00 Uhr an mindestens drei Tagen in der Woche. Zusätzlich wird eine Betreuung von Montag bis Donnerstag von 13.00 – 17.00 Uhr und Freitag bis 15.00 Uhr angeboten. Diese Zeiten sind aufgrund örtlicher Gegebenheiten variabel.
3. Ferienbetreuung
Für die Ferienzeiten wird eine gesonderte Betreuung für alle Schulen angeboten.
An ca. 40 Ferientagen, die vor Beginn des neuen Schuljahres festgelegt werden, findet eine Betreuung in der Zeit von 7.30 – 13.00 Uhr statt. Ab dem Schuljahr 2013/2014 findet die Ferienbetreuung bei Bedarf auch bis 15.00 Uhr statt. In den Sommerferien kann bei genügend Anmeldungen eine zusätzliche Woche angeboten werden. Die Gruppen, sowie die Räumlichkeiten an den Schulen werden nach der Anzahl der Anmeldungen festgelegt.
Die Angebote sind stets widerruflich und begründen keinen Rechtsanspruch.
Die Trägerschaft für die genannten Betreuungsangebote übernimmt die Familienbildung e.V. Vaihingen/Enz.
§ 2 Betreuungsinhalt
Die Betreuungsangebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten der Schule. Den Schülern werden sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten. Unterricht findet während der Betreuungszeit nicht statt.
Grundlage ist das gemeinsam mit der Schule erarbeitete pädagogische Konzept.
§ 3 Betreuungskräfte, Gruppengröße, Räumlichkeiten
Jede Gruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft, bzw. einer in der Erziehung erfahrenen Kraft i. d. R. in einem Klassenzimmer betreut.
Die Mindestgruppenstärke beträgt 5 Schüler/innen für das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Die Ganztagesbetreuung und die Ferienbetreuung findet bei einer Mindestzahl von 8 Schülern/Schülerinnen statt.
Die jeweilige Schule stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung.
§ 4 Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss
1. Aufnahme
In der Betreuungsgruppe werden Schüler der jeweiligen Schule aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars bis spätestens 30.06. vor dem jeweiligen Schuljahr.
Schüler anderer Grundschulen im Stadtgebiet werden nach gleichen Grundsätzen dann aufgenommen, wenn das Staatliche Schulamt nach Absprache mit dem jeweiligen Schulleiter das Kind dieser Schule zuweist.
Eine Aufnahme kann nur erfolgen soweit Plätze vorhanden sind.
2. Abmeldung
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Für das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und die Ferienbetreuung gilt eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende, für die Ganztagesbetreuung ist eine Abmeldung nur zum Schulhalbjahr (31.01.) und zum Schuljahresende (31.07.) unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich.
Eine schriftliche Abmeldung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ist nur dann möglich, wenn der Träger den Platz sofort im Anschluss wieder belegen kann.
3. Ausschluss
a) Wenn ein Schüler länger als 4 Wochen der Betreuungsgruppe unentschuldigt ferngeblieben ist, kann er ausgeschlossen werden.
b) Ein Kind, das sich nicht in die Betreuungsgruppe integrieren lässt und störend auf die Gruppe wirkt, kann nach zweimaligem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten von der Betreuung ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist auch bei wiederholter Nichtbeachtung sonstiger Pflichten dieses Merkblattes möglich.
c) Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgeltes von mehr als zwei Monaten ist nach erfolgter schriftlicher Mahnung ein
Ausschluss möglich.
§ 5 Öffnung und Besuch der Betreuungsgruppen
1. Die Schüler sollen pünktlich zu Beginn des Betreuungsangebotes gebracht und am Ende des Betreuungsangebotes wieder abgeholt werden. Änderungen können innerhalb des Betreuungsangebotes mit der Betreuungskraft vereinbart werden.
2. Die Schüler sollen die Betreuungsgruppen im eigenen Interesse und im Gruppeninteresse regelmäßig besuchen. Fehlt ein Schüler länger als 3 Tage, ist die Betreuungskraft zu benachrichtigen.
3. Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbren, Durchfall oder Fieber, sind die Schüler zu Hause zu behalten. Die Erkrankung eines Schülers oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit z. B. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht sowie übertragbare Augen- und Haut- krankheiten, muss der Bereuungskraft sofort angezeigt werden, spätestensan dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen und wird erst nach Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder möglich.
4. Muss eine Betreuungsgruppe aus einem besonderen Anlass (z.B. wegenErkrankung oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen werden, erfolgt eine rechtzeitige Unterrichtung an die Eltern. Der Träger ist bemüht, eine über 3 Tage hinausgehende Schließung zu vermeiden. Dies gilt nicht bei der Schließung zur Vermeidung der Übertragbarkeit ansteckender Krankheiten.
§ 6 Aufsicht, Haftung
6.1 Aufsicht
1. Während des Betreuungsangebotes sind die Betreuungskräfte grundsätzlich für die Schüler ihrer Gruppen verantwortlich. Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung. Die Aufsichtspflicht endet, sobald der Schüler die Grundstücksgrenzen der jeweiligen Grundschule verlässt. Die Schüler sind beim Württ. Gemeindeversicherungsverein gegen Unfall versichert.
2. Für den Weg zur Schule und den Nachhauseweg sind die Eltern verantwortlich.
6.2 Haftung
1. Es wird empfohlen, dass zur Abdeckung der Unfallrisiken von den Eltern eine Schülerzusatzversicherung abgeschlossen wird.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf die Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden. Hierunter fallen die Betreuungsangebote an Grundschulen. Sofern die Betreuungsangebote an schulfreien Tagen oder in den Ferien stattfinden, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der Weg zur Schule und von der Schule nach Hause fällt grundsätzlich unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn die Schüler vor oder nach dem regulären Unterricht an einem Betreuungsangebot teilnehmen.
Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auf dem Weg zum Betreuungsangebot dann, wenn an diesem Tag überhaupt kein regulärer Unterricht stattfindet, oder es sich um ein Betreuungsangebot handelt, welches nicht im Zusammenwirken mit der Schule durchgeführt wird. Für Schüler, die die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, besteht auch an Tagen, an denen kein regulärer Unterricht stattfindet, während der Betreuung und auf dem Weg dorthin Versicherungsschutz im Rahmen dieser Versicherung.
2. Der Träger haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler.
§ 7 Elternbeiträge (ab dem Schuljahr 2017/2018)
Verlässliche Grundschule
( monatlich für 11 Monate)
Kinder unter 18 Jahren | 1./2. Klasse/mtl. | 3./4. Klasse/mtl. |
1 Kind | 33,00 € | 16,50 € |
2 Kinder | 25,00 € | 12,50 € |
3 Kinder | 16,50 € | 8,25 € |
Mehr als 3 Kinder | 8,00 € | 4,00 € |
Ganztagesbetreuung
( monatlich für 11 Monate )
3 Betreuungstage | à 2 Stunden | 28,00 € |
4 Betreuungstage | a 2 Stunden | 37,50 € |
Betreuung bis 17.00 Uhr | 5 Tage = 18 Std. | 85,00 € |
Ferienbetreuung
( monatlich für 11 Monate )
Betr. von 7.30 – 13.00 Uhr | Vaihingen/Kleinglattbach | 30,00 € |
Betr. von 7.30 – 15.00 Uhr | Vaihingen/Kleinglattbach | 43,00 € |
Zusatzwoche Sommerferien | 62,00 € |
Die Elternbeiträge sind monatlich fällig und sollen durch Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats entrichtet werden. Fälligkeitstermine sind für die Verlässliche Grundschule und für die Ferienbetreuung der 15. des Monats und für die Ganztagesbetreuung der 20. des Monats. Ein Eintritt während des Schuljahres ist jeweils nur zum Monatsanfang möglich.
Die Elternbeiträge sind auch bei vorübergehendem Fehlen und bei Abmeldung des Kindes bis zum jeweiligen Austrittsdatum zu bezahlen. Die monatlichen Beiträge sind auch während der Ferien zu bezahlen.
Bei der Ganztagesbetreuung ist das Mittagessen Bestandteil der Betreuung und zusätzlich zu bezahlen.
Bei sozialen Härtefällen kann der Träger eine von den oben genannten Sätzen abweichende Beitragshöhe festsetzen.
Zahlungspflichtig sind die Erziehungsberechtigten der Schüler, die Anmeldung ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Die Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in Kraft.
Vaihingen an der Enz, im Februar 2021
R ö s s l e i n Familienbildung